COVID-19 Schutzkonzept
Das Schutzkonzept des FC Herrliberg richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie den Empfehlungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV). Wir bitten alle Personen, sich an die entsprechenden Weisungen zu halten. Helfen Sie mit, den Spiel- und Trainingsbetrieb trotz COVID-19 weiterhin aufrecht zu erhalten. Der FCH bedankt sich bereits im Vorfeld für Ihre Unterstützung.
Schutzkonzepte
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb des FC Herrliberg
Stand: 01.03.2021
Einleitung
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:
- Fussballtrainings von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) dürfen im Innen- und Aussenraum ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Bei den Trainings sind keine Zuschauer erlaubt. Erwachsene dürfen kleine Kinder, die nicht selbstständig eine Sportanlage besuchen können, in die Anlage begleiten und sich ausschliesslich beim Bringen und Abholen der Kinder in der Anlage aufhalten – während des Kindertrainings haben sie die Anlage zu verlassen.
- Fussballtrainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten. Es können aber Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden. Es dürfen auch mehrere, permanent eigenständige Gruppen bis max. 15 Personen gleichzeitig trainieren. Der Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden. Einzeltrainings oder Techniktrainings im Innenraum sind verboten. Wettkämpfe sind untersagt.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten bzw. Masken tragen
Beim Betreten der Sportanlage (Innenräume und Aussenanlage), bei Besprechungen und nach dem Training – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten oder, für alle Personen ab 12 Jahren, eine Maske zu tragen.
3. Hygieneregeln einhalten
Händewaschen und desinfizieren spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht bzw. desinfiziert, schützt sich und sein Umfeld.
4. Hallentraining
Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 dürfen in der Halle trainieren. Für alle Trainer*innen (ab Jahrgang 2000) gilt in der Halle während des Trainings die Maskenpflicht. Für alle Personen ab 12 Jahren gilt in den Gängen und Garderoben die Maskenpflicht. Am Ende des Trainings wird das Trainingsmaterial immer desinfiziert.
5. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde 14 Tage ausgewiesen werden können.
Um das Contacttracing zu vereinfachen, führt der Haupttrainer jedes Teams für alle Trainingseinheiten eine Präsenzliste aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist jedem Haupttrainer freigestellt.
6. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Der Coronabeauftragte des FC Herrliberg ist Herr Benjamin Benz. Er ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei Fragen bitte direkt an ihn wenden (Tel. +41 76 345 2220 oder benjamin_benz@outlook.com).
Schutzkonzept für den Spielbetrieb des FC Herrliberg
Stand: 01.03.2021
Einleitung
- Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:
Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) dürfen im Innen- und Aussenraum ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Bei den Wettkämpfen sind keine Zuschauer erlaubt. Erwachsene dürfen kleine Kinder, die nicht selbstständig eine Sportanlage besuchen können, in die Anlage begleiten und sich ausschliesslich beim Bringen und Abholen der Kinder in der Anlage aufhalten – während des Spiels/Turniers haben sie die Anlage zu verlassen.
- Wettkämpfe von Erwachsenen ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) sind verboten
Folgende Grundsätze müssen im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei zum Spiel
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten bzw. Masken tragen
Bei der Anreise, beim Betreten der Sportanlage (Innenräume und Aussenanlagen), in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten oder, für alle Personen ab 12 Jahren, eine Maske zu tragen.
Auf die Ausgabe von Pausentee, sowie das traditionelle Shakehands und Abklatschen wird weiterhin verzichtet.
3. Hygieneregeln einhalten
Händewaschen und desinfizieren spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Spiel gründlich mit Seife wäscht bzw. desinfiziert, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde 14 Tage ausgewiesen werden können.
Um das Contactracing zu vereinfachen, führt der Haupttrainer jedes Teams für jedes Spiele eine Präsenzliste aller anwesenden Personen (Spieler und Trainer). In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist jedem Haupttrainer freigestellt.
Die Präsenzliste muss auf Verlangen, bis 14 Tage nach dem Spiel am Langacker, der Geschäftsführung des FCH so rasch wie möglich vorgelegt werden können.
5. Garderoben
Die Garderoben stehen allen Teams zur Verfügung. Sie dürfen mit max. 15 Personen belegt werden. Es herrscht Maskenpflicht. Zur Sicherheit des eigenen Teams desinfiziert der Trainer*in vor dem Bezug der Garderobe die Bänke und Türgriffe mit dem bereitgestellten Desinfektionsspray. Jede Garderobe wird exklusiv einem Team für die Dauer von max. 60 min vor dem Spiel, während des Spiels und 30 min nach dem Spiel zur Verfügung gestellt.
6. Hüttli
Das Hüttli wird voraussichtlich ab 27.3.21 für die Spieler*innen geöffnet. Es wird keine Sitzmöglichkeiten geben. Nur Take-away ist aktuell erlaubt. Die WCs im Hüttli sind geschlossen.
7. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Der Coronabeauftragte des FC Herrliberg ist Herr Benjamin Benz. Er ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei Fragen bitte direkt an ihn wenden (Tel. +41 76 345 2220 oder benjamin_benz@outlook.com).