Veröffentlicht am: 24.10.2018

Bundesgericht weist Lärmklage ab!

Erleichterung nach Bundesgericht Entscheid


Das Bundesgericht hat mit dem Urteil vom 5. Oktober 2018 die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker in Herrliberg abgewiesen.

Die Gemeinde Herrliberg und der FC Herrliberg nehmen diesen Entscheid erleichtert zur Kenntnis. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Zürcher Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts, dass die Sportanlage Langacker nach Durchführung der von der Baukommission angeordneten lärmreduzierenden Massnahmen keinen übermässigen Lärm in der Umgebung verursacht. Auf weitergehende Massnahmen durfte die Baukommission verzichten, da dies zu unverhältnissmässigen Einschränkungen des im öffentlichen Interesse liegenden Sportbetriebs geführt hätte.

Der FC Herrliberg möchte sich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Personen, welche sich in dieser Angelegenheit für den FC Herrliberg eingesetzt haben, und insbesondere bei der Gemeinde Herrliberg für die grosse Unterstützung in diesem 6-jährigen Rechtsstreit bedanken.

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